Ihr Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung

Wir ermitteln den realen Wert Ihrer Liegenschaft mittels Vergleichs-, Ertrags- oder Sachwertverfahren. Belastbare Zahlen für Kauf, Verkauf oder Behörden – kurzfristig verfügbar und transparent kalkuliert.
Zertifikat:
Wir ermitteln den realen Wert Ihrer Liegenschaft mittels Vergleichs-, Ertrags- oder Sachwertverfahren. Belastbare Zahlen für Kauf, Verkauf oder Behörden – kurzfristig verfügbar und transparent kalkuliert.
Zertifikat:

Ihr zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung: Objektiv, Rechtssicher & Normgerecht

Eine seriöse Wertermittlung erfordert mehr als nur Marktkenntnis – sie verlangt technischen Sachverstand und die strikte Einhaltung gesetzlicher Standards. Als Sachverständige für Immobilienbewertung bieten wir Ihnen genau diese Kombination: Wir bewerten Ihre Immobilie nicht nur nach aktuellen Marktdaten, sondern beurteile auch den baulichen Zustand und die technische Substanz.

Unsere Gutachten erstellen wir konsequent nach den vorgeschriebenen Rechtsgrundlagen (LBG, BewG & ÖNORM). Das garantiert Ihnen ein belastbares Ergebnis, das auch vor Behörden, Banken oder bei gerichtlichen Auseinandersetzungen Bestand hat. Gleichzeitig sorgen wir mit optimierten Prozessen dafür, dass Sie Ihr Gutachten schnell und flexibel erhalten – ohne unnötige Wartezeiten.

Ob Sie „teure Überraschungen“ beim Ankauf vermeiden wollen oder eine amtlich anerkannte Bewertung benötigen: Wir liefern Ihnen eine transparente Entscheidungsgrundlage, damit Sie kein Lehrgeld bezahlen.

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ÖNORM B 1300: Objektsicherheit für Wohngebäude

Die ÖNORM B 1300 ist der österreichische Standard für die regelmäßige Überprüfung von Wohngebäuden. Sie dient dazu, die Sicherheit und Gesundheit der Bewohner zu gewährleisten, Gefahren frühzeitig zu erkennen und die rechtliche Haftung für Eigentümer und Hausverwaltungen klar zu definieren.

Zweck der Norm:
• Gefahren frühzeitig erkennen
• Verantwortlichkeiten für Eigentümer*innen klar definieren
• Sicherheit und Gesundheit der Bewohner gewährleisten

Was wird geprüft?
Typische Bereiche der Sichtprüfung:
• Standsicherheit & Bauzustand
• Brandschutz (Fluchtwege, Rauchmelder, Brandlasten)
• Elektrotechnische Anlagen (sichtbare Mängel)
• Beleuchtung & Orientierung (Fluchtwegsbeleuchtung)
• Kinderspielplätze (falls vorhanden)
• Verkehrsflächen & Außenbereiche (Stolperstellen, Geländer etc.)

Für wen gilt sie?
• Eigentümer*innen von Mehrparteienwohnhäusern
• Hausverwaltungen
• Teilweise auch für Gemeinden bzw. öffentliche Wohnbauten

Prüfintervall
• mindestens jährlich (Sichtkontrolle)
• zusätzliche Prüfungen bei besonderen Ereignissen (Umbauten, Schäden etc.)

Verwandte Norm
• ÖNORM B 1301 – für Nichtwohngebäude (z. B. Büros, Schulen)

Zur exakten Wertermittlung wenden wir je nach Immobilienart das passende, normierte Verfahren an:

Vergleichswertverfahren

Der direkte Marktvergleich

Ziel: Wir ermitteln den Marktwert durch den Vergleich mit tatsächlich erzielten Kaufpreisen ähnlicher Objekte in der Umgebung.

Anwendung: Ideal für Immobilien mit hoher Vergleichbarkeit (z. B. Eigentumswohnungen, Reihenhäuser und unbebaute Grundstücke).

Ertragswertverfahren

Fokus auf Rendite & Ertrag

Ziel: Bewertung der Immobilie basierend auf den nachhaltigerzielbaren Mieterträgen.

Anwendung:
• Zinshäuser (Mehrparteienhäuser)
• Gewerbeimmobilien
• Mischobjekte

Sachwertverfahren

Fokus auf Substanz & Bodenwert

Ziel: Bestimmung des Wertes aus den Herstellungskosten des Gebäudes (abzüglich Abnutzung) zuzüglich des Bodenwertes.

Anwendung:
• Selbstgenutzte Einfamilienhäuser
• Spezialimmobillen (z.B. Schulen, Tankstellen)
• Industriegebäude

Residualwertverfahren

Für Projektentwicklungen

Ziel: Berechnung des maximalen Bodenwertes oder Projektwertes (Erwarteter Verkaufserlos abzüglichHerstellungskosten und Gewinn).

Anwendung: Bauträgerprojekte, Grundstücksentwicklungund investitionsrechnungen.

Immobilien-Ankauftest

Beratung für fundierte Entscheidungen und nachhaltige Wertentwicklung

Vor dem Erwerb einer Immobilie ist eine objektive Beurteilung entscheidend. Im Rahmen des Immobilien-Ankauftests prüfen wir den baulichen Zustand, identifizieren relevante Mängel und bewerten den Kaufpreis aus sachverständiger Sicht.

Prüfungsinhalte:

Bautechnische Beurteilung von Gebäude und Konstruktion

Feststellung von Schäden, Mängeln und Sanierungserfordernissen

Einschätzung der Angemessenheit des Kaufpreises

So minimieren Sie finanzielle Risiken und treffen eine fundierte Kaufentscheidung. Schon Ab € 720,00 inkl. schriftlicher Zusammenfassung.

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Alle Gutachten werden laut den vorgeschriebenen Rechtsgrundlagen erstellt:

Damit Ihre Bewertung vor jedem Amt, Gericht und jeder Bank Bestand hat
  • § Liegenschaftsbewertungsgesetz (LBG): Die unerlässliche Basis für steuerliche Zwecke und gerichtliche Anerkennung.
  • § Liegenschaftsbewertungsverordnung (LBVO):  Für die exakte und normierte Herleitung der Werte.
  • § Bewertungsgesetz (BewG):   Relevant für Einheitswerte und die Berechnung der Grunderwerbsteuer.
  • ÖNORM B 1802: Der technische Gold-Standard für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücke

Fundierte Gutachten für jeden Fall

Immobilienfragen sind oft komplex und emotional aufgeladen. Wir bringen Sachlichkeit in die Diskussion. Unsere Gutachten liefern neutrale Fakten für private, geschäftliche und gerichtliche Zwecke – präzise und unanfechtbar.

Wohnungen & Einfamilienhäuser

Sicherheit bei Kauf und Verkauf. Beim privaten Eigenheim schützen wir Sie vor teuren Fehlkalkulationen. Wir prüfen die Bausubstanz und die aktuelle Marktlage, damit Sie den realistischen Preis für Ihre Immobilie kennen.

Vermeidung von Vermögensverlusten durch realistische Preisfindung
Objektive Zustandsbewertung inkl. Sanierungsbedarf
Starke Verhandlungsbasis gegenüber Käufern oder Verkäufern

Mehrfamilienhäuser & Zinshäuser

Bei Anlageobjekten steht der Ertrag im Fokus. Wir analysieren Mietverträge, Bewirtschaftungskosten und Instandhaltungsrückstaus, um den exakten Ertragswert Ihres Zinshauses zu ermitteln.

• Detaillierte Ertragswertberechnung
• Analyse von Mietpotenzialen und Leerstandsrisiken
• Bewertung der Drittverwendungsfähigkeit

Erbe & Verlassenschaften

Immobilien im Nachlass sorgen oft für Konflikte. Ein neutrales Verkehrswertgutachten schafft eine faire Basis für die Erbteilung, Pflichtteilsberechnungen und die korrekte Einstufung beim Finanzamt.

Stichtagsbezogene Bewertung (z. B. Todestag)
Grundlage für Pflichtteilsansprüche und Auszahlungen
Rechtssicherheit gegenüber Miterben und Behörden

Scheidungsfall

Sachlichkeit in emotionalen Zeiten. Wir liefern neutrale Zahlen, um die Vermögensaufteilung oder die Auszahlung des Ex-Partners fair und zügig zu regeln – ohne lange Rosenkriege um den Immobilienwert.

Neutraler Verkehrswert als faire Teilungsgrundlage
Gerichtlich verwertbar im Streitfall
Deeskalation durch objektive Fakten

Finanzierungsgutachten

Kreditinstitute verlangen belastbare Zahlen, kein Bauchgefühl. Unsere Gutachten erfüllen die strengen Standards der Banken und dienen als Unterlage für Finanzierungsgespräche, Belehnungen o. Umschuldungen

• Akzeptanz bei Banken und Finanzierern
• Beschleunigung der Kreditentscheidung durch prof. Aufbereitung
• Ermittlung des Beleihungswertes nach Vorschrift

Gewerbeimmobilien

Ob Bürokomplex, Lagerhalle oder Betriebsgrundstück: Gewerbeobjekte erfordern spezielles Know-how. Wir bewerten Standortfaktoren und Nutzbarkeit für Ihre Bilanzierung, Transaktionen oder steuerliche Zwecke.

• Bewertung von Spezialimmobilien (Hotels, Hallen, Büros)
• Berücksichtigung von Standortrisiken und Markttrends
• Wichtig für Bilanzbewertung (IAS/IFRS) oder Verkauf

Immobiliensanierung & Neubau

Beratung für fundierte Entscheidungen und nachhaltige Wertentwicklung

Eigentümer stehen bei Sanierung oder Neubau vor komplexen Entscheidungen: Welche Maßnahmen sind sinnvoll? Was rechnet sich langfristig? Wo entstehen unnötige Kosten? Unsere Beratung schafft Klarheit, indem sie technische und wirtschaftliche Aspekte systematisch zusammenführt.

Die Beratung liefert eine belastbare Grundlage für technische und wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen – mit dem Ziel, Fehlinvestitionen zu vermeiden und den Immobilienwert nachhaltig zu sichern.

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Wärmeverluste sichtbar machen – mit modernster Thermographie

Wärmebrücken oder Feuchtigkeitseintritte bleiben mit bloßem Auge oft unentdeckt, bis teure Folgeschäden auftreten. Mittels hochauflösender Infrarot-Thermographie machen wir den energetischen Zustand Ihrer Immobilie sichtbar. Wir dokumentieren den Ist-Zustand von Fassade, Dach und Anschlüssen – objektiv und zuverlässig.

Unsere Thermographie-Leistungen im Überblick:

• Detaillierte Analyse von Fassaden sowie Flach- und Satteldächern
• Überprüfung von Fenster- und Türeinbauten auf Wärmeverluste
• Frühzeitige Erkennung von Feuchtigkeit und baulichen Mängeln

Wir zeigen Ihnen transparent, wo Ihre Immobilie Energie verliert – fundiert dokumentiert in einem schriftlichen Analyseprotokoll. Unsere Thermographie ist bereits ab € 480,00 inkl. Auswertung verfügbar.

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*Tipp: Nutzen Sie die Thermographie gezielt innerhalb der Gewährleistungsfrist oder vor der Schlusszahlung, um verdeckte Mängel rechtzeitig aufzudecken und Folgekosten zu vermeiden.

Vorteile im Überblick

Rechtssicher nach LBG & ÖNORM: Anerkannt bei Gericht, Finanzamt und Banken durch Einhaltung gesetzlicher Standards

Schnelle Terminvergabe: Flexible Besichtigungen und zügige Erstellung des Gutachtens ohne lange Wartezeiten.

Unabhängig & Objektiv: Neutrale Bewertung durch zertifizierten Sachverständigen – frei von Interessenkonflikten

Moderne Thermographie: Aufdeckung verdeckter Mängel und Wärmebrücken mittels professioneller Wärmebildkamera.

Transparenter Fixpreis: Volle Kostensicherheit inkl. schriftlicher Ausarbeitung, ohne versteckte Gebühren.

Fundierte Expertise: Langjährige Erfahrung in der Bewertung von Wohn-, Gewerbe- und Spezialimmobilien.

🏅 Zertifizierter Immobilienbewerter (Zertifikat)

In 3 Schritten zur fundierten Immobilienbewertung

1.

Kontaktaufnahme

Senden Sie Ihre Anfrage bequem online oder per Telefon. Wir melden uns zeitnah zurück.
2.

Termin & Analyse

Flexibler Besichtigungstermin und präzise Wertermittlung mittels Vergleichs-, Ertrags- oder Sachwertverfahren.
3.

Schriftliches Gutachten

Sie erhalten eine transparente, schriftliche Bewertung nach geltenden Normen (LBG/ÖNORM).

FAQ

Wie wird der Verkehrswert einer Immobilie ermittelt?

Der Verkehrswert einer Immobilie wird auf Basis anerkannter Bewertungsverfahren ermittelt. Dabei kommen – je nach Art der Immobilie und Bewertungszweck – das Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren zur Anwendung, einzeln oder in sinnvoller Kombination.
In die Bewertung fließen unter anderem Lage, Baujahr, baulicher Zustand, Ausstattung, Nutzungsmöglichkeiten sowie aktuelle Marktdaten ein. Die Auswahl der Bewertungsmethode erfolgt stets mit dem Ziel, die tatsächlichen Marktverhältnisse realistisch und nachvollziehbar abzubilden.

Die Wertermittlung erfolgt gemäß den in Österreich geltenden rechtlichen und normativen Grundlagen, insbesondere dem Liegenschaftsbewertungsgesetz (LBG), der Liegenschaftsbewertungsverordnung (LBVO), dem Bewertungsgesetz (BewG) sowie der ÖNORM B 1802.

Wird das Verkehrswertgutachten von Banken, Finanzämtern und Gerichten anerkannt?

Ja, uneingeschränkt. Wir erstellen unsere Gutachten strikt nach den Vorgaben des österreichischen Liegenschaftsbewertungsgesetzes (LBG) und den geltenden ÖNORM-Standards. Das bedeutet für Sie: Unser Gutachten ist ein amtlich anerkanntes Dokument, das höchsten Qualitätsansprüchen genügt – egal ob Sie es für eine Kreditfinanzierung, steuerliche Zwecke oder als objektive Grundlage für Vermögensaufteilungen (z. B. bei Scheidung oder Erbe) benötigen.

Lässt sich der Verkaufspreis meiner Immobilie noch gezielt steigern?

Ja. Der Marktwert einer Immobilie kann durch gezielte Maßnahmen vor dem Verkauf positiv beeinflusst werden. Entscheidend ist, Investitionen sinnvoll zu priorisieren und auf die Erwartungen potenzieller Käufer abzustimmen.
Lässt sich der Verkaufspreis meiner Immobilie noch gezielt steigern?

Dazu zählen unter anderem:
Substanz- und Zustandsverbesserungen, etwa die Aufwertung von Fassade, Böden oder Oberflächen
Energetische Optimierungen, z. B. durch moderne Fenster, effiziente Heizsysteme oder Dämmmaßnahmen
Technische und funktionale Anpassungen, die den Wohnkomfort erhöhen und Folgekosten reduzieren
Welche Maßnahmen tatsächlich zu einer Wertsteigerung führen, hängt vom Objekt, dem Zustand und der Marktsituation ab. Eine fachkundige Bewertung hilft dabei, Investitionen gezielt einzusetzen und den Verkaufspreis realistisch zu optimieren.

*Alle preise verstehen sich inklusive USt

Standort

Kontakt

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Datenschutzerklärung

 

1. Datenschutz auf einen Blick

 

Allgemeine Hinweise

 

Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Datenpassiert, wenn Sie diese Website besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Siepersönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmenSie unserer unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung.

 

Datenerfassung auf dieser Website

 

Wer ist verantwortlich für die Datenerfassung auf dieser Website?

Die Datenverarbeitung auf dieser Website erfolgt durch den Websitebetreiber. Dessen Kontaktdatenkönnen Sie dem Abschnitt „Hinweis zur Verantwortlichen Stelle“ in dieser Datenschutzerklärung entnehmen.

 

Wie erfassen wir Ihre Daten?

Ihre Daten werden zum einen dadurch erhoben, dass Sie uns diese mitteilen. Hierbei kann es sich z. B. umDaten handeln, die Sie in ein Kontaktformular eingeben.Andere Daten werden automatisch oder nach Ihrer Einwilligung beim Besuch der Website durch unsere IT-Systeme erfasst. Das sind vor allem technische Daten (z. B. Internetbrowser, Betriebssystem oder Uhrzeitdes Seitenaufrufs). Die Erfassung dieser Daten erfolgt automatisch, sobald Sie diese Website betreten.

 

Wofür nutzen wir Ihre Daten?

Ein Teil der Daten wird erhoben, um eine fehlerfreie Bereitstellung der Website zu gewährleisten. AndereDaten können zur Analyse Ihres Nutzerverhaltens verwendet werden. Sofern über die Website Verträgegeschlossen oder angebahnt werden können, werden die übermittelten Daten auch für Vertragsangebote,Bestellungen oder sonstige Auftragsanfragen verarbeitet.

 

Welche Rechte haben Sie bezüglich Ihrer Daten?

Sie haben jederzeit das Recht, unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben außerdem ein Recht, die Berichtigung oderLöschung dieser Daten zu verlangen. Wenn Sie eine Einwilligung zur Datenverarbeitung erteilt haben,können Sie diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Außerdem haben Sie das Recht, unterbestimmten Umständen die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit an uns wenden.

 

2. Hosting

 

Wir hosten die Inhalte unserer Website bei folgendem Anbieter:IONOSAnbieter ist die IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur (nachfolgend IONOS). Wenn Sie unsere Website besuchen, erfasst IONOS verschiedene Logfiles inklusive Ihrer IP-Adressen. Details entnehmen Sieder Datenschutzerklärung von IONOS:https://www.ionos.de/terms-gtc/terms-privacy.

 

Die Verwendung von IONOS erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Wir haben einberechtigtes Interesse an einer möglichst zuverlässigen Darstellung unserer Website. Sofern eineentsprechende Einwilligung abgefragt wurde, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von Art.6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TDDDG, soweit die Einwilligung die Speicherung von Cookies oder denZugriff auf Informationen im Endgerät des Nutzers (z. B. Device-Fingerprinting) im Sinne des TDDDGumfasst. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar.

 

Auftragsverarbeitung

Wir haben einen Vertrag über Auftragsverarbeitung (AVV) zur Nutzung des oben genannten Dienstesgeschlossen. Hierbei handelt es sich um einen datenschutzrechtlich vorgeschriebenen Vertrag, dergewährleistet, dass dieser die personenbezogenen Daten unserer Websitebesucher nur nach unseren Weisungen und unter Einhaltung der DSGVO verarbeitet.

 

3. Allgemeine Hinweise und Pflichtinformationen

 

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihrepersonenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend den gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowiedieser Datenschutzerklärung.Wenn Sie diese Website benutzen, werden verschiedene personenbezogene Daten erhoben.Personenbezogene Daten sind Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Die vorliegendeDatenschutzerklärung erläutert, welche Daten wir erheben und wofür wir sie nutzen. Sie erläutert auch, wieund zu welchem Zweck das geschieht.Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z. B. bei der Kommunikation per E-Mail)Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

 

Hinweis zur verantwortlichen Stelle

Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:

 

Markus Morgenbesser E.U 

 

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Verantwortliche Stelle ist die natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen überdie Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z. B. Namen, E-Mail-Adressen o. Ä.)entscheidet.

 

Speicherdauer

Soweit innerhalb dieser Datenschutzerklärung keine speziellere Speicherdauer genannt wurde, verbleibenIhre personenbezogenen Daten bei uns, bis der Zweck für die Datenverarbeitung entfällt. Wenn Sie einberechtigtes Löschersuchen geltend machen oder eine Einwilligung zur Datenverarbeitung widerrufen,werden Ihre Daten gelöscht, sofern wir keine anderen rechtlich zulässigen Gründe für die Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten haben (z. B. steuer- oder handelsrechtliche Aufbewahrungsfristen); im letzt genannten Fall erfolgt die Löschung nach Fortfall dieser Gründe.

 

Allgemeine Hinweise zu den Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung auf dieser Website

Sofern Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten aufGrundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO bzw. Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO, sofern besondere Datenkategoriennach Art. 9 Abs. 1 DSGVO verarbeitet werden. Im Falle einer ausdrücklichen Einwilligung in die Übertragungpersonenbezogener Daten in Drittstaaten erfolgt die Datenverarbeitung außerdem auf Grundlage von Art.49 Abs. 1 lit. a DSGVO. Sofern Sie in die Speicherung von Cookies oder in den Zugriff auf Informationen inIhr Endgerät (z. B. via Device-Fingerprinting) eingewilligt haben, erfolgt die Datenverarbeitung zusätzlichauf Grundlage von § 25 Abs. 1 TDDDG. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. Sind Ihre Daten zurVertragserfüllung oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, verarbeiten wir IhreDaten auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Des Weiteren verarbeiten wir Ihre Daten, sofern diesezur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich sind auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.Die Datenverarbeitung kann ferner auf Grundlage unseres berechtigten Interesses nach Art. 6 Abs. 1 lit. fDSGVO erfolgen. Über die jeweils im Einzelfall einschlägigen Rechtsgrundlagen wird in den folgendenAbsätzen dieser Datenschutzerklärung informiert.

 

Empfänger von personenbezogenen Daten

Im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit arbeiten wir mit verschiedenen externen Stellen zusammen. Dabeiist teilweise auch eine Übermittlung von personenbezogenen Daten an diese externen Stellen erforderlich.Wir geben personenbezogene Daten nur dann an externe Stellen weiter, wenn dies im Rahmen einerVertragserfüllung erforderlich ist, wenn wir gesetzlich hierzu verpflichtet sind (z. B. Weitergabe von Datenan Steuerbehörden), wenn wir ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO an der Weitergabehaben oder wenn eine sonstige Rechtsgrundlage die Datenweitergabe erlaubt. Beim Einsatz vonAuftragsverarbeitern geben wir personenbezogene Daten unserer Kunden nur auf Grundlage eines gültigen Vertrags über Auftragsverarbeitung weiter. Im Falle einer gemeinsamen Verarbeitung wird ein Vertrag übergemeinsame Verarbeitung geschlossen.

 

Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung

Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich. Sie können einebereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgtenDatenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.

 

Widerspruchsrecht gegen die Datenerhebung in besonderen Fällen sowie gegen Direktwerbung (Art. 21 DSGVO)

WENN DIE DATENVERARBEITUNG AUF GRUNDLAGE VON ART. 6 ABS. 1 LIT. E ODER F DSGVOERFOLGT, HABEN SIE JEDERZEIT DAS RECHT, AUS GRÜNDEN, DIE SICH AUS IHRER BESONDERENSITUATION ERGEBEN, GEGEN DIE VERARBEITUNG IHRER PERSONENBEZOGENEN DATENWIDERSPRUCH EINZULEGEN; DIES GILT AUCH FÜR EIN AUF DIESE BESTIMMUNGEN GESTÜTZTESPROFILING. DIE JEWEILIGE RECHTSGRUNDLAGE, AUF DENEN EINE VERARBEITUNG BERUHT,ENTNEHMEN SIE DIESER DATENSCHUTZERKLÄRUNG. WENN SIE WIDERSPRUCH EINLEGEN,WERDEN WIR IHRE BETROFFENEN PERSONENBEZOGENEN DATEN NICHT MEHR VERARBEITEN, ESSEI DENN, WIR KÖNNEN ZWINGENDE SCHUTZWÜRDIGE GRÜNDE FÜR DIE VERARBEITUNGNACHWEISEN, DIE IHRE INTERESSEN, RECHTE UND FREIHEITEN ÜBERWIEGEN ODER DIEVERARBEITUNG DIENT DER GELTENDMACHUNG, AUSÜBUNG ODER VERTEIDIGUNG VONRECHTSANSPRÜCHEN (WIDERSPRUCH NACH ART. 21 ABS. 1 DSGVO).WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN VERARBEITET, UM DIREKTWERBUNG ZU BETREIBEN,SO HABEN SIE DAS RECHT, JEDERZEIT WIDERSPRUCH GEGEN DIE VERARBEITUNG SIEBETREFFENDER PERSONENBEZOGENER DATEN ZUM ZWECKE DERARTIGER WERBUNGEINZULEGEN; DIES GILT AUCH FÜR DAS PROFILING, SOWEIT ES MIT SOLCHER DIREKTWERBUNG INVERBINDUNG STEHT. WENN SIE WIDERSPRECHEN, WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATENANSCHLIESSEND NICHT MEHR ZUM ZWECKE DER DIREKTWERBUNG VERWENDET (WIDERSPRUCHNACH ART. 21 ABS. 2 DSGVO).

 

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde

Im Falle von Verstößen gegen die DSGVO steht den Betroffenen ein Beschwerderecht bei einerAufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthalts, ihres Arbeitsplatzesoder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes zu. Das Beschwerderecht besteht unbeschadet anderweitiger verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Rechtsbehelfe.

 

Recht auf Datenübertragbarkeit

Sie haben das Recht, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertragsautomatisiert verarbeiten, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Formataushändigen zu lassen. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichenverlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.

 

Auskunft, Berichtigung und Löschung

Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf unentgeltlicheAuskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und denZweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowiezu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit an uns wenden.

 

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Hierzu können Sie sich jederzeit an uns wenden. Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung besteht infolgenden Fällen:Wenn Sie die Richtigkeit Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten bestreiten, benötigen wirin der Regel Zeit, um dies zu überprüfen. Für die Dauer der Prüfung haben Sie das Recht, dieEinschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.Wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten unrechtmäßig geschah/geschieht, können Siestatt der Löschung die Einschränkung der Datenverarbeitung verlangen.Wenn wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr benötigen, Sie sie jedoch zur Ausübung, Verteidigung oder Geltendmachung von Rechtsansprüchen benötigen, haben Sie das Recht, statt der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.Wenn Sie einen Widerspruch nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt haben, muss eine Abwägung zwischenIhren und unseren Interessen vorgenommen werden. Solange noch nicht feststeht, wessen Interessenüberwiegen, haben Sie das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Datenzu verlangen.Wenn Sie die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten eingeschränkt haben, dürfen diese Daten – vonihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oderjuristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Europäischen Union odereines Mitgliedstaats verarbeitet werden.

 

4. Analyse-Tools und Werbung

 

IONOS WebAnalytics

Diese Website nutzt die Analysedienste von IONOS WebAnalytics (im Folgenden: IONOS). Anbieter ist die1&1 IONOS SE, Elgendorfer Straße 57, D – 56410 Montabaur. Im Rahmen der Analysen mit IONOS könnenu. a. Besucherzahlen und –verhalten (z. B. Anzahl der Seitenaufrufe, Dauer eines Webseitenbesuchs,Absprungraten), Besucherquellen (d. h., von welcher Seite der Besucher kommt), Besucherstandorte sowietechnische Daten (Browser- und Betriebssystemversionen) analysiert werden. Zu diesem Zweck speichertIONOS insbesondere folgende Daten:

 

Referrer (zuvor besuchte Webseite)

angeforderte Webseite oder Datei

Browsertyp und Browserversion

verwendetes Betriebssystem

verwendeter Gerätetyp

Uhrzeit des Zugriffs

 

IP-Adresse in anonymisierter Form (wird nur zur Feststellung des Orts des Zugriffs verwendet)Die Datenerfassung erfolgt laut IONOS vollständig anonymisiert, sodass sie nicht zu einzelnen Personenzurückverfolgt werden kann. Cookies werden von IONOS WebAnalytics nicht gespeichert.Die Speicherung und Analyse der Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. DerWebsitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der statistischen Analyse des Nutzerverhaltens, umsowohl sein Webangebot als auch seine Werbung zu optimieren. Sofern eine entsprechende Einwilligungabgefragt wurde, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und §25 Abs. 1 TDDDG, soweit die Einwilligung die Speicherung von Cookies oder den Zugriff auf Informationenim Endgerät des Nutzers (z. B. Device-Fingerprinting) im Sinne des TDDDG umfasst. Die Einwilligung istjederzeit widerrufbar.

 

Weitere Informationen zur Datenerfassung und Verarbeitung durch IONOS WebAnalytics entnehmen Sieder Datenschutzerklaerung von IONOS unter folgendem Link:https://www.ionos.de/terms-gtc/datenschutzerklaerung/

 

Auftragsverarbeitung

Wir haben einen Vertrag über Auftragsverarbeitung (AVV) zur Nutzung des oben genannten Dienstesgeschlossen. Hierbei handelt es sich um einen datenschutzrechtlich vorgeschriebenen Vertrag, dergewährleistet, dass dieser die personenbezogenen Daten unserer Websitebesucher nur nach unserenWeisungen und unter Einhaltung der DSGVO verarbeitet.

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) werden zur Vereinheitlichung der abzuschließenden Geschäfte formuliert.

Vertragsgegenstand

Der Gegenstand des Vertrages wird durch die in der Auftragserteilung und der Auftragsbestätigung dargelegten Aufgabe der Gutachtenserstellung festgelegt. Eine Änderung oder Ergänzung des Auftrages bedürfen der schriftlichen Anfrage des Auftraggebers und schriftlichen Bestätigung durch den Sachverständigen. Die Erstellung des Gutachtens erfolgt ausschließlich im Interesse des Auftraggebers.

Als Grund für die Beauftragung des Sachverständigen gilt ausschließlich der im Auftrag genannte Verwendungszweck. Der Auftraggeber verpflichtet sich dem Sachverständigen genaue Angaben über den Verwendungszweck zu machen. Eine Änderung desselben ist dem Sachverständigen unverzüglich mitzuteilen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur dann als vereinbart, wenn diese vom Sachverständigen ausdrücklich genehmigt und unterschrieben werden.

Rechte und Pflichten

Die Gutachtenserstellung wird vom Sachverständigen stets nach den jeweils geltenden Grundsätzen unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. Der Sachverständige ist an Weisungen des Auftraggebers insoweit nicht gebunden, als diese zur inhaltlichen Unrichtigkeit des Gutachtens oder zur Verletzung seiner Pflichten führen würden. Der Sachverständige wird durch die Beauftragung dazu ermächtigt, die nach seinem Ermessen für die Gutachtenserstellung notwendigen Auskünfte oder Nachforschungen bei Behörden, Beteiligten oder sonstigen Dritten einzuholen. Der Sachverständige kann, ohne das hierfür eine gesonderte Zustimmung des Auftraggebers notwendig ist, Besichtigungen vereinbaren, Fotos anfertigen und Sonstiges veranlassen, sofern dies zur Gutachtenserstellung notwendig ist.

Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die Gutachtenserstellung notwendigen und gewünschten Unterlagen dem Sachverständigen rechtzeitig und ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung zu stellen. Auf Verlangen des Sachverständigen hat der Auftraggeber die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer schriftlichen Erklärung zu bestätigen.Der Auftraggeber hat die Pflicht, den Sachverständigen bei der Gutachtenserstellung zu unterstützen. Dies beinhaltet insbesondere die Ermöglichung des Zugangs zum Begutachtungsobjekt und den unverzüglichen Hinweis auf Änderungen, welche für die Gutachtenserstellung von Bedeutung sind.

Hinzuziehung von Dritten

Der Sachverständige ist verpflichtet, das Gutachten persönlich zu erstellen. Sollte der Sachverständige bei der Gutachtenserstellung die Hilfestellung von Dritten benötigen, so kann er diese nach eigenem Ermessen hinzuziehen.Weitere Sachverständige werden nur nach Absprache mit dem Auftraggeber beauftragt. Der Sachverständige ist verpflichtet, den Auftraggeber über die beabsichtigte Bestellung schriftlich zu verständigen. Widerspricht der Auftraggeber nicht binnen 14 Tagen (ausschließlich schriftlich), so gilt die ausgewählte Person als genehmigt. Die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber. Der Sachverständige haftet nicht für die Tätigkeit und Ergebnisse der hinzugezogenen Sachverständigen.

Terminvereinbarung

Terminvereinbarungen sind grundsätzlich unverbindlich. Eine Verbindlichkeit kann nur durch ausdrückliche schriftliche Zusicherung durch den Sachverständigen erreicht werden. Die Erstellung des Gutachtens hat in einer für den Sachverständigen zumutbaren Zeit zu erfolgen.Der Auftraggeber kann vom Sachverständigen Auskunft zur termingerechten Fertigstellung des Gutachtens verlangen.

Geheimhaltung

Der Sachverständige ist nur dann zur Offenbarung der ihm anvertrauten Geheimnisse befugt, wenn der Auftraggeber ihn ausdrücklich von seiner Schweigepflicht entbunden hat oder der Sachverständige aufgrund gesetzlicher Bestimmungen dazu ermächtigt wird. Objektive Erkenntnisse, welche sich aus der gutachterlichen Tätigkeit ergeben, darf der Sachverständige in neutraler Form für seine berufliche Tätigkeit verwerten, insoweit ein Rückschluss auf den Auftraggeber nicht möglich ist und keine schützenswerten Belange des Auftraggebers hierdurch berührte sind.

Urheberrecht

Das vom Sachverständigen erstellte Gutachten sowie die dazugehörigen Berechnungen, Pläne, Berichte, technische und bauwirtschaftliche Unterlagen, und dgl. sind urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber darf das Gutachten nur zu dem schriftlich festgelegten Zweck verwenden. Eine Veröffentlichung (auch nur auszugsweise), Vervielfältigung oder wiederholte Nutzung durch den Auftraggeber oder sonstigen Dritten ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Sachverständigen gestattet.

Honorar

Das Honorar des Sachverständigen für die Gutachtenserstellung errechnet sich aus dem schriftlich vereinbarten netto Stundensätzen und den tatsächlich dafür angefallenen Leistungsstunden. Für Reisezeiten werden 50 % der Stundensätze verrechnet. Neben dieser Vergütung hat der Sachverständige Anspruch auf den Ersatz der ihm sonst entstandenen Aufwendungen.Bei Projekten, die über einen längeren Zeitraum als 12 Monate andauern, kann der Sachverständige die vereinbarten Stundensätze nach dem allgemeinen Verbraucherpreisindex anpassen. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von Statistik Austria verlautbarte Verbraucherpreisindex zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.Überschreitet die Honorarforderung den Betrag von € 10.000,00 steht es dem Sachverständigen frei, eine Teilrechnung für die bisher erbrachten Leistungen zu stellen.Der Sachverständige ist berechtigt, für die von ihm geforderten Leistungen und Aufwendungen eine Vorauszahlung zu verlangen. Der Sachverständige ist berechtigt, erst nach Einlagen der Vorauszahlung tätig zu werden.Wird der Sachverständige infolge der Beauftragung als Zeuge vor Gericht tätigt, so hat der Auftraggeber den Differenzbetrag zwischen der Zeugengebühr und den vereinbarten Honorarbeträgen zu ersetzen.

Rechnungslegung

Das Honorar wird entweder mit Überreichung des Gutachtens an den Auftraggeber bzw. mit Abschluss der beauftragten Tätigkeit fällig oder mit Rechnungsstellung. Der Honorarbetrag ist grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug an den Sachverständigen zu bezahlen. Wird vom Sachverständigen im Zuge seiner Tätigkeit eine Teilrechnung gestellt, ist diese binnen 14 Tagen ab Rechnungslegung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 6 %, mindestens aber der gesetzliche Zinssatz zu entrichten, sofern kein abweichender Zinssatz schriftlich vereinbart wurde.

Gewährleistung

Bei Vorliegen von Mängeln kann der Auftraggeber entweder Austausch oder Verbesserung verlangen. Der Auftraggeber verzichtet unwiderruflich auf das Recht der Preisminderung und der Vertragsauflösung. Schadenersatzansprüche, die auf die Behebung des Mangels zielen, können erst dann in Anspruch genommen werden, wenn der Sachverständige mit der Erfüllung der Gewährleistungsansprüche in Verzug geraten ist. Der Auftraggeber hat – bei sonstigem Ausschluss von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie von Ansprüchen aus einem Irrtum über die Mängelfreiheit – Mängel unverzüglich, längstens binnen 14 Tagen nach deren Bekanntwerden, schriftlich zu rügen. Erfolgte keine fristgerechte Mängelrüge, so gilt die Leistung als genehmigt. Die Gewährleistungsfrist für sämtliche Leistungen des Sachverständigen beträgt ein Jahr ab Abschluss der Tätigkeit, sofern keine kürzeren gesetzlichen Fristen vorhanden sind. Wird eine Leistung in Abschnitten gegliedert, so beginnt die Frist mit dem Abschluss des jeweiligen Teilabschnittes.

Haftung

Die Haftung des Sachverständigen für Schäden gleich welcher Art ist ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden des Sachverständigen und seinen Erfüllungsgehilfen; für Personenschäden. Die Frist zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen des Auftraggebers gegen den Sachverständigen wird auf 1 Jahr ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers beschränkt, sofern das Gesetz keine kürzere Frist vorsieht. Die Beweislast für das Verschulden eines allfälligen Schadens trägt – auch bei leichter Fahrlässigkeit – der Auftraggeber. Der Sachverständige haftet nicht für Schäden, die durch Unterlassung der Mitwirkung, bzw. durch das Nichtvorlegen notwendiger Unterlagen des Auftraggebers oder Erteilung notwendiger Auskünfte durch den Auftraggeber verursacht wurden. Jegliche Haftung gegenüber Dritten ist ausgeschlossen. Der vorliegende Vertrag begründet keine Pflichten zugunsten Dritter. Ungeachtet anderer Punkte der AGBs ist die Haftung des Sachverständigen für den einzelnen Schadenfall jedenfalls, soweit gesetzlich zulässig, mit dem Betrag von EUR 400.000,00 (in Worten: Euro vierhunderttausend) beschränkt. Die zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen gelten als vereinbart. Dieser Höchstbetrag beinhaltet jegliche wegen einer fehlerhaften Leistung bestehenden Ansprüche. Bei zwei oder mehreren Geschädigten aus einem Versicherungsfall ist die Haftung des Sachverständigen gesamt, d.h. für alle Geschädigten zusammen, auf den Höchstbetrag beschränkt. Die Ansprüche der Geschädigten sind für diesen Fall verhältnismäßig zu kürzen.

Kündigung

Eine Kündigung des Vertrages kann sowohl durch den Auftraggeber als auch den Auftragnehmer nur aus wichtigem Grund erfolgen. Als wichtiger Grund gilt ua. die Nichtzugänglichmachung der notwendigen und gewünschten Unterlagen, fehlende Mitwirkung des Auftraggebers, Behinderung der Tätigkeit des Sachverständigen, etc. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Sofern der Vertrag durch eine Kündigung endet, die der Sachverständige nicht zu vertreten hat, so behält dieser seinen Anspruch auf das Honorar. Der Sachverständige kann aufgrund der Standesregeln verpflichtet sein, ein Gutachtensauftrag wegen Interessenskonflikt abzulehnen. Dies kann auch erst während der Gutachtenserstattung erkennbar werden. In diesem Falle entfällt ein Entgeltanspruch des Sachverständigen, ausgenommen in Fällen, in denen der Auftraggeber relevante Informationen verschwiegen hat.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Alle Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Für Rechtsstreitigkeiten ist ausschließlich das HG Wien als vereinbart.

Schlussbestimmungen

Falls eine Bestimmung dieses Vertrages aufgrund gesetzlicher oder sonstiger Regelungen unwirksam oder lückenhaft ist oder wird, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame oder lückenhafte Bestimmungen können durch solche ersetzt oder ergänzt werden, die dem gewollten Zweck am Nächsten kommen und gesetzlich zulässig oder sinngemäß notwendig sind. Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Annahme einer solchen Ersatzbestimmung. Änderungen oder Ergänzungen, Nebenabreden etc. haben schriftlich zu erfolgen, wobei auch diese Bestimmung nur schriftlich abänderbar ist. Eine Abtretung von Ansprüchen ist unzulässig. Auf Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes finden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung, soweit sie nicht zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes widersprechen. Für diesen Fall geltend die gesetzlichen Bestimmungen als vereinbart.

 

Name des Unternehmens

Markus Morgenbesser e.U

www.sachverständigen.at

Kontaktinformationen

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