Ihr Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung

Ihr zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung: Objektiv, Rechtssicher & Normgerecht
Eine seriöse Wertermittlung erfordert mehr als nur Marktkenntnis – sie verlangt technischen Sachverstand und die strikte Einhaltung gesetzlicher Standards. Als Sachverständige für Immobilienbewertung bieten wir Ihnen genau diese Kombination: Wir bewerten Ihre Immobilie nicht nur nach aktuellen Marktdaten, sondern beurteile auch den baulichen Zustand und die technische Substanz.
Unsere Gutachten erstellen wir konsequent nach den vorgeschriebenen Rechtsgrundlagen (LBG, BewG & ÖNORM). Das garantiert Ihnen ein belastbares Ergebnis, das auch vor Behörden, Banken oder bei gerichtlichen Auseinandersetzungen Bestand hat. Gleichzeitig sorgen wir mit optimierten Prozessen dafür, dass Sie Ihr Gutachten schnell und flexibel erhalten – ohne unnötige Wartezeiten.
Ob Sie „teure Überraschungen“ beim Ankauf vermeiden wollen oder eine amtlich anerkannte Bewertung benötigen: Wir liefern Ihnen eine transparente Entscheidungsgrundlage, damit Sie kein Lehrgeld bezahlen.
ÖNORM B 1300: Objektsicherheit für Wohngebäude
Die ÖNORM B 1300 ist der österreichische Standard für die regelmäßige Überprüfung von Wohngebäuden. Sie dient dazu, die Sicherheit und Gesundheit der Bewohner zu gewährleisten, Gefahren frühzeitig zu erkennen und die rechtliche Haftung für Eigentümer und Hausverwaltungen klar zu definieren.
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Zweck der Norm:
• Gefahren frühzeitig erkennen
• Verantwortlichkeiten für Eigentümer*innen klar definieren
• Sicherheit und Gesundheit der Bewohner gewährleisten
Was wird geprüft?
Typische Bereiche der Sichtprüfung:
• Standsicherheit & Bauzustand
• Brandschutz (Fluchtwege, Rauchmelder, Brandlasten)
• Elektrotechnische Anlagen (sichtbare Mängel)
• Beleuchtung & Orientierung (Fluchtwegsbeleuchtung)
• Kinderspielplätze (falls vorhanden)
• Verkehrsflächen & Außenbereiche (Stolperstellen, Geländer etc.)
Für wen gilt sie?
• Eigentümer*innen von Mehrparteienwohnhäusern
• Hausverwaltungen
• Teilweise auch für Gemeinden bzw. öffentliche Wohnbauten
Prüfintervall
• mindestens jährlich (Sichtkontrolle)
• zusätzliche Prüfungen bei besonderen Ereignissen (Umbauten, Schäden etc.)
Verwandte Norm
• ÖNORM B 1301 – für Nichtwohngebäude (z. B. Büros, Schulen)
Zur exakten Wertermittlung wenden wir je nach Immobilienart das passende, normierte Verfahren an:

Vergleichswertverfahren
Ziel: Wir ermitteln den Marktwert durch den Vergleich mit tatsächlich erzielten Kaufpreisen ähnlicher Objekte in der Umgebung.
Anwendung: Ideal für Immobilien mit hoher Vergleichbarkeit (z. B. Eigentumswohnungen, Reihenhäuser und unbebaute Grundstücke).

Ertragswertverfahren
Ziel: Bewertung der Immobilie basierend auf den nachhaltigerzielbaren Mieterträgen.
Anwendung:
• Zinshäuser (Mehrparteienhäuser)
• Gewerbeimmobilien
• Mischobjekte

Sachwertverfahren
Ziel: Bestimmung des Wertes aus den Herstellungskosten des Gebäudes (abzüglich Abnutzung) zuzüglich des Bodenwertes.
Anwendung:
• Selbstgenutzte Einfamilienhäuser
• Spezialimmobillen (z.B. Schulen, Tankstellen)
• Industriegebäude

Residualwertverfahren
Ziel: Berechnung des maximalen Bodenwertes oder Projektwertes (Erwarteter Verkaufserlos abzüglichHerstellungskosten und Gewinn).
Anwendung: Bauträgerprojekte, Grundstücksentwicklungund investitionsrechnungen.
Immobilien-Ankauftest
Vor dem Erwerb einer Immobilie ist eine objektive Beurteilung entscheidend. Im Rahmen des Immobilien-Ankauftests prüfen wir den baulichen Zustand, identifizieren relevante Mängel und bewerten den Kaufpreis aus sachverständiger Sicht.
Prüfungsinhalte:
Bautechnische Beurteilung von Gebäude und Konstruktion
Feststellung von Schäden, Mängeln und Sanierungserfordernissen
Einschätzung der Angemessenheit des Kaufpreises
So minimieren Sie finanzielle Risiken und treffen eine fundierte Kaufentscheidung. Schon Ab € 720,00 inkl. schriftlicher Zusammenfassung.
Alle Gutachten werden laut den vorgeschriebenen Rechtsgrundlagen erstellt:
- § Liegenschaftsbewertungsgesetz (LBG): Die unerlässliche Basis für steuerliche Zwecke und gerichtliche Anerkennung.
- § Liegenschaftsbewertungsverordnung (LBVO): Für die exakte und normierte Herleitung der Werte.
- § Bewertungsgesetz (BewG): Relevant für Einheitswerte und die Berechnung der Grunderwerbsteuer.
- ÖNORM B 1802: Der technische Gold-Standard für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücke
Fundierte Gutachten für jeden Fall
Wohnungen & Einfamilienhäuser
• Vermeidung von Vermögensverlusten durch realistische Preisfindung
• Objektive Zustandsbewertung inkl. Sanierungsbedarf
• Starke Verhandlungsbasis gegenüber Käufern oder Verkäufern
Mehrfamilienhäuser & Zinshäuser
• Detaillierte Ertragswertberechnung
• Analyse von Mietpotenzialen und Leerstandsrisiken
• Bewertung der Drittverwendungsfähigkeit
Erbe & Verlassenschaften
• Stichtagsbezogene Bewertung (z. B. Todestag)
• Grundlage für Pflichtteilsansprüche und Auszahlungen
• Rechtssicherheit gegenüber Miterben und Behörden
Scheidungsfall
• Neutraler Verkehrswert als faire Teilungsgrundlage
• Gerichtlich verwertbar im Streitfall
• Deeskalation durch objektive Fakten
Finanzierungsgutachten
• Akzeptanz bei Banken und Finanzierern
• Beschleunigung der Kreditentscheidung durch prof. Aufbereitung
• Ermittlung des Beleihungswertes nach Vorschrift
Gewerbeimmobilien
• Bewertung von Spezialimmobilien (Hotels, Hallen, Büros)
• Berücksichtigung von Standortrisiken und Markttrends
• Wichtig für Bilanzbewertung (IAS/IFRS) oder Verkauf
Immobiliensanierung & Neubau
Eigentümer stehen bei Sanierung oder Neubau vor komplexen Entscheidungen: Welche Maßnahmen sind sinnvoll? Was rechnet sich langfristig? Wo entstehen unnötige Kosten? Unsere Beratung schafft Klarheit, indem sie technische und wirtschaftliche Aspekte systematisch zusammenführt.
Die Beratung liefert eine belastbare Grundlage für technische und wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen – mit dem Ziel, Fehlinvestitionen zu vermeiden und den Immobilienwert nachhaltig zu sichern.

Wärmeverluste sichtbar machen – mit modernster Thermographie
Wärmebrücken oder Feuchtigkeitseintritte bleiben mit bloßem Auge oft unentdeckt, bis teure Folgeschäden auftreten. Mittels hochauflösender Infrarot-Thermographie machen wir den energetischen Zustand Ihrer Immobilie sichtbar. Wir dokumentieren den Ist-Zustand von Fassade, Dach und Anschlüssen – objektiv und zuverlässig.
Unsere Thermographie-Leistungen im Überblick:
• Detaillierte Analyse von Fassaden sowie Flach- und Satteldächern
• Überprüfung von Fenster- und Türeinbauten auf Wärmeverluste
• Frühzeitige Erkennung von Feuchtigkeit und baulichen Mängeln
Wir zeigen Ihnen transparent, wo Ihre Immobilie Energie verliert – fundiert dokumentiert in einem schriftlichen Analyseprotokoll. Unsere Thermographie ist bereits ab € 480,00 inkl. Auswertung verfügbar.

Vorteile im Überblick
Rechtssicher nach LBG & ÖNORM: Anerkannt bei Gericht, Finanzamt und Banken durch Einhaltung gesetzlicher Standards
Schnelle Terminvergabe: Flexible Besichtigungen und zügige Erstellung des Gutachtens ohne lange Wartezeiten.
Unabhängig & Objektiv: Neutrale Bewertung durch zertifizierten Sachverständigen – frei von Interessenkonflikten
Moderne Thermographie: Aufdeckung verdeckter Mängel und Wärmebrücken mittels professioneller Wärmebildkamera.
Transparenter Fixpreis: Volle Kostensicherheit inkl. schriftlicher Ausarbeitung, ohne versteckte Gebühren.
Fundierte Expertise: Langjährige Erfahrung in der Bewertung von Wohn-, Gewerbe- und Spezialimmobilien.
In 3 Schritten zur fundierten Immobilienbewertung
Kontaktaufnahme
Termin & Analyse
Schriftliches Gutachten
FAQ
Wie wird der Verkehrswert einer Immobilie ermittelt?
Der Verkehrswert einer Immobilie wird auf Basis anerkannter Bewertungsverfahren ermittelt. Dabei kommen – je nach Art der Immobilie und Bewertungszweck – das Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren zur Anwendung, einzeln oder in sinnvoller Kombination.
In die Bewertung fließen unter anderem Lage, Baujahr, baulicher Zustand, Ausstattung, Nutzungsmöglichkeiten sowie aktuelle Marktdaten ein. Die Auswahl der Bewertungsmethode erfolgt stets mit dem Ziel, die tatsächlichen Marktverhältnisse realistisch und nachvollziehbar abzubilden.
Die Wertermittlung erfolgt gemäß den in Österreich geltenden rechtlichen und normativen Grundlagen, insbesondere dem Liegenschaftsbewertungsgesetz (LBG), der Liegenschaftsbewertungsverordnung (LBVO), dem Bewertungsgesetz (BewG) sowie der ÖNORM B 1802.
Wird das Verkehrswertgutachten von Banken, Finanzämtern und Gerichten anerkannt?
Ja, uneingeschränkt. Wir erstellen unsere Gutachten strikt nach den Vorgaben des österreichischen Liegenschaftsbewertungsgesetzes (LBG) und den geltenden ÖNORM-Standards. Das bedeutet für Sie: Unser Gutachten ist ein amtlich anerkanntes Dokument, das höchsten Qualitätsansprüchen genügt – egal ob Sie es für eine Kreditfinanzierung, steuerliche Zwecke oder als objektive Grundlage für Vermögensaufteilungen (z. B. bei Scheidung oder Erbe) benötigen.
Lässt sich der Verkaufspreis meiner Immobilie noch gezielt steigern?
Ja. Der Marktwert einer Immobilie kann durch gezielte Maßnahmen vor dem Verkauf positiv beeinflusst werden. Entscheidend ist, Investitionen sinnvoll zu priorisieren und auf die Erwartungen potenzieller Käufer abzustimmen.
Lässt sich der Verkaufspreis meiner Immobilie noch gezielt steigern?
Dazu zählen unter anderem:
Substanz- und Zustandsverbesserungen, etwa die Aufwertung von Fassade, Böden oder Oberflächen
Energetische Optimierungen, z. B. durch moderne Fenster, effiziente Heizsysteme oder Dämmmaßnahmen
Technische und funktionale Anpassungen, die den Wohnkomfort erhöhen und Folgekosten reduzieren
Welche Maßnahmen tatsächlich zu einer Wertsteigerung führen, hängt vom Objekt, dem Zustand und der Marktsituation ab. Eine fachkundige Bewertung hilft dabei, Investitionen gezielt einzusetzen und den Verkaufspreis realistisch zu optimieren.
*Alle preise verstehen sich inklusive USt
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